Sachverständiger Pulheim

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Jan Spennemann Pulheim

Jan Spennemann

Bausachverständiger und Baugutachter

Liethenstraße 140
50259 Pulheim
Tel: 02234 937 27 70
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Holzwirt
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Pulheim steht Ihnen Herr Jan Spennemann als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Jan Spennemann kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Pulheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Pulheim kommen bzw. sich nicht in Pulheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Pulheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Mittelstadt Pulheim befindet sich im Rhein-Erft-Kreis und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Stadt liegt am nordwestlichen Rand von Köln. Vor dem Jahre 1975 war es noch eine Gemeinde. Heute ist es eine Stadt mit 54.200 Eiwohnern, welche aus 12 Stadtteilen besteht. In Pulheim kann man vieles entdecken und sich mit einem schönen Spaziergang mal erholen. Der Pulheimer See wäre dafür gut geeignet. Außerdem wird eine ca. 47 km lange Radtour angeboten, welcher an Sehenswürdigkeiten aller Orte vorbeiführt.

Auch für Freizeit und Sport ist die Stadt gut ausgestattet. In Pulheim befinden sich nämlich 9 Sportplätze, 8 Turnhallen, 1 Sporthalle, 2 Dreifachturnhallen, 4 Sportlerheime, 2 Gymnastikhallen und sehr viele Tennisplätze. Daher gibt es auch über 14.000 Pulheimer Mitglieder in zahlreichen Sportvereinen. Das umfangreichste Sportangebot bietet der Pulheimer Sport-Club mit 19 Abteilungen. 

Zu einigen Sehenswürdigkeiten der Stadt gehören: die Abtei Brauweiler, der Geyener Junkerburg, die Barbarakapelle und die Stommelner Windmühle. Die Abtei Brauweiler gehört mit ihrer Nikolauskirche, dem mittelalterlichen Kreuzgang und den prachtvollen barocken Abteigebäuden zu den schönsten noch erhaltenen Klosteranlagen des Rheinlandes. Die Geyener Junkerburg ist eine ehemalige Wasserburg, die einst als Zollhof an der Grenze der kurkölnischen und jülicher Territorien diente. Im Jahr 1664 brannte die Burg ab. Nach dem Brand enstanden die jetzigen Gebäude. Die barocke Barbarakapelle wurde 1687 in Form eines Oktagons errichtet. Heute befindet sich dort der Barbarapark. Die Stommelner Windmühle ist das Wahrzeichen von Stommeln. Die Turmwindmühle wurde zwischen 1860 und 1864 errichtet und war bis 1975 im Betrieb.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Tel: 02238 / 80
Alte Kölner Straße
50259 Pulheim

Grundbuchamt:
Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße
50126 Bergheim

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite
  2. /Sachverständiger Pulheim
Top