Baugutachter Pulheim
Jan Spennemann
Bausachverständiger und Baugutachter
Liethenstraße 14050259 Pulheim
Tel: 02234 937 27 70
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Diplom-Holzwirt
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Pulheim steht Ihnen Herr Jan Spennemann als Baugutachter zur Verfügung.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Jan Spennemann kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Pulheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Pulheim kommen bzw. sich nicht in Pulheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Pulheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Mittelstadt Pulheim befindet sich im Rhein-Erft-Kreis und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Stadt liegt am nordwestlichen Rand von Köln. Vor dem Jahre 1975 war es noch eine Gemeinde. Heute ist es eine Stadt mit 54.200 Eiwohnern, welche aus 12 Stadtteilen besteht. In Pulheim kann man vieles entdecken und sich mit einem schönen Spaziergang mal erholen. Der Pulheimer See wäre dafür gut geeignet. Außerdem wird eine ca. 47 km lange Radtour angeboten, welcher an Sehenswürdigkeiten aller Orte vorbeiführt.
Auch für Freizeit und Sport ist die Stadt gut ausgestattet. In Pulheim befinden sich nämlich 9 Sportplätze, 8 Turnhallen, 1 Sporthalle, 2 Dreifachturnhallen, 4 Sportlerheime, 2 Gymnastikhallen und sehr viele Tennisplätze. Daher gibt es auch über 14.000 Pulheimer Mitglieder in zahlreichen Sportvereinen. Das umfangreichste Sportangebot bietet der Pulheimer Sport-Club mit 19 Abteilungen.
Zu einigen Sehenswürdigkeiten der Stadt gehören: die Abtei Brauweiler, der Geyener Junkerburg, die Barbarakapelle und die Stommelner Windmühle. Die Abtei Brauweiler gehört mit ihrer Nikolauskirche, dem mittelalterlichen Kreuzgang und den prachtvollen barocken Abteigebäuden zu den schönsten noch erhaltenen Klosteranlagen des Rheinlandes. Die Geyener Junkerburg ist eine ehemalige Wasserburg, die einst als Zollhof an der Grenze der kurkölnischen und jülicher Territorien diente. Im Jahr 1664 brannte die Burg ab. Nach dem Brand enstanden die jetzigen Gebäude. Die barocke Barbarakapelle wurde 1687 in Form eines Oktagons errichtet. Heute befindet sich dort der Barbarapark. Die Stommelner Windmühle ist das Wahrzeichen von Stommeln. Die Turmwindmühle wurde zwischen 1860 und 1864 errichtet und war bis 1975 im Betrieb.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Tel: 02238 / 80
Alte Kölner Straße
50259 Pulheim
Grundbuchamt:
Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße
50126 Bergheim