Gutachten für Entschädigung - Pulheim

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

Gutachten für Entschädigung - Pulheim

Gutachten für Entschädigung - Pulheim

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Pulheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Pulheim kommen bzw. sich nicht in Pulheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Pulheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Die Mittelstadt Pulheim befindet sich im Rhein-Erft-Kreis und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Stadt liegt am nordwestlichen Rand von Köln. Vor dem Jahre 1975 war es noch eine Gemeinde. Heute ist es eine Stadt mit 54.200 Eiwohnern, welche aus 12 Stadtteilen besteht. In Pulheim kann man vieles entdecken und sich mit einem schönen Spaziergang mal erholen. Der Pulheimer See wäre dafür gut geeignet. Außerdem wird eine ca. 47 km lange Radtour angeboten, welcher an Sehenswürdigkeiten aller Orte vorbeiführt.

    Auch für Freizeit und Sport ist die Stadt gut ausgestattet. In Pulheim befinden sich nämlich 9 Sportplätze, 8 Turnhallen, 1 Sporthalle, 2 Dreifachturnhallen, 4 Sportlerheime, 2 Gymnastikhallen und sehr viele Tennisplätze. Daher gibt es auch über 14.000 Pulheimer Mitglieder in zahlreichen Sportvereinen. Das umfangreichste Sportangebot bietet der Pulheimer Sport-Club mit 19 Abteilungen. 

    Zu einigen Sehenswürdigkeiten der Stadt gehören: die Abtei Brauweiler, der Geyener Junkerburg, die Barbarakapelle und die Stommelner Windmühle. Die Abtei Brauweiler gehört mit ihrer Nikolauskirche, dem mittelalterlichen Kreuzgang und den prachtvollen barocken Abteigebäuden zu den schönsten noch erhaltenen Klosteranlagen des Rheinlandes. Die Geyener Junkerburg ist eine ehemalige Wasserburg, die einst als Zollhof an der Grenze der kurkölnischen und jülicher Territorien diente. Im Jahr 1664 brannte die Burg ab. Nach dem Brand enstanden die jetzigen Gebäude. Die barocke Barbarakapelle wurde 1687 in Form eines Oktagons errichtet. Heute befindet sich dort der Barbarapark. Die Stommelner Windmühle ist das Wahrzeichen von Stommeln. Die Turmwindmühle wurde zwischen 1860 und 1864 errichtet und war bis 1975 im Betrieb.

    Wichtige Anlaufstellen

    Rathaus:
    Tel: 02238 / 80
    Alte Kölner Straße
    50259 Pulheim

    Grundbuchamt:
    Amtsgericht Bergheim
    Kennedystraße
    50126 Bergheim


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Jan Spennemann Pulheim

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite/
  2. Immobilienbewertung
  3. /Gutachten für Entschädigung
Top